Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.06.2005 - 11 W 29/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,23065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Benennung der gesetzlichen Vertreter als zwingende Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Klage in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SpruchG § 3 § 4
Anforderungen an die Bezeichnung der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft in einem Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.03.2005 - 417 O 42/05
- OLG Hamburg, 09.06.2005 - 11 W 29/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93
Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht
Auszug aus OLG Hamburg, 09.06.2005 - 11 W 29/05
Für den Zivilprozess entspricht es der herrschenden Meinung, dass bei juristischen Personen die namentliche Benennung der gesetzlichen Vertreter nicht zu den zwingenden Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Klage gehört (BGH NJW 1993, 2811 [2813];… Zöller/Greger § 253 Rdn. 8).